Immobilienbewertung Volker Rüping

Bewertungsanlässe von Immobilien und Grundstücken

Grundsätzlich werden Wertgutachten für den privaten, gewerblichen oder gerichtlichen Gebrauch benötigt. Im privaten oder gewerblichen Gebrauch beschränkt sich dies meist auf den Bereich zur Veräußerung, Vermögensdisposition und steuerliche Zwecke.

Die häufigsten Bewertungsanlässe für Gerichte sind Zwangsversteigerungen, Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen und selbständige Beweissicherungsverfahren.

Für alle vorgenannten Bewertungsanlässe werden vom Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Volker Rüping seit vielen Jahren Gutachten erstattet.

Referenzobjekte

Dipl. Ing. (FH) Volker Rüping

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