Immobilienbewertung Volker Rüping

Aufmaße und Abnahmen

Zum weiteren Auftragsspektrum eines Sachverständigen gehört auch die Erstellung von örtlichen Aufmaßen für Wohn- und Nutzflächen sowie Abnahmeprotokolle.

Aufmaße zur Bestimmung der Wohn- und Nutzflächen sind oftmals auch Bestandteil eines Wertgutachtens und müssen mangels Datenmaterial beim Ortstermin angefertigt werden. Nicht immer, ins Besondere bei älteren Bewertungsobjekten, sind die Bauunterlagen vollständig oder verwertbar. Nicht selten sind Bauunterlagen älterer Gebäude bei Hausübergaben verloren gegangen oder wurden durch Kriegseinwirkungen unwiederbringlich zerstört. Örtliche Aufmaße werden aber auch benötigt, um die ortsübliche Miete gemäß Mietspiegel bestimmen zu können.

Abnahmen und fotogestützte Protokolle (überwiegend bei Beginn und Ende von Mietverträgen für Mietobjekte) dienen in erster Linie dazu den aktuellen Zustand eines Mietobjektes sachgerecht und neutral zu dokumentieren. Dies ist hilfreich, um Kautionsrückzahlungen oder Kautionseinbehalte zu bestimmen.

Referenzobjekte

Dipl. Ing. (FH) Volker Rüping

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